Lieferschwellen, Umsatzsteuer & Co.
die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft greift Ihnen gerne unter die Arme
Eine saftige Steuernachzahlung ist eine Horrorvorstellung für viele Unternehmer. Leider ist das für E-Commerce-Unternehmen keine Seltenheit – zumindest, wenn Sie nicht gut beraten worden sind. Daher ist es besonders im Bereich E-Commerce wichtig, sich Unterstützung durch einen Profi zu holen. Unser Team kennt die Hürden und Steuerfallen sehr gut. Wir helfen Mandanten Kunden gerne dabei, sich im Dickicht des internationalen Steuerrechts zurecht zu finden, das bei Onlinehändlern schnell zum Tragen kommt.
Warum muss ich als Onlinehändler Steuernachzahlungen fürchten?
Das ist oftmals eine Folge falscher Annahmen. Als deutsches Unternehmen gehen Sie natürlich davon aus, dass Sie auch in Deutschland Umsatzteuer zahlen. Das ist soweit richtig. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein anderes Land die Umsatzsteuer für sich einfordern.
Wann muss ich Umsatzsteuer in einem anderen Land abführen?
Dafür ist die sogenannte Lieferschwelle entscheidend. Das ist der maximale Umsatz, den Sie als Onlinehändler mit Privatpersonen im EU-Ausland machen dürfen, ohne dort Umsatzsteuer zu bezahlen. Kommen Sie über diese Lieferschwelle, wird die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land fällig und fällt in Deutschland weg. Dabei ist natürlich erst einmal egal, ob Sie im Bereich E-Commerce unterwegs sind oder nicht. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass gerade Onlineshops schnell über die festgesetzten Schwellen kommen.
Worauf muss ich achten, wenn ich meine Waren über Amazon vertreibe (FBA)?
Immer mehr Onlinehändler setzten auf den Versand durch Amazon. Bei dem als Fulfillment bei Amazon (FBA) bekannten Service werden die gesamte Logistik sowie den Kundenservice von Amazon durchgeführt. Dazu müssen die Händler die Waren häufig an Lager im EU-Ausland senden. Erst von dort aus werden die Produkte an die Kunden verschickt. Die Nutzung der Lager im Ausland führt zu Umsatzsteuer-Pflichten im betreffenden Land. Bereits ab dem ersten in ein Lager versandten Produkt, muss der Händler sich bei der jeweiligen Finanzbehörde anmelden. Wer das nicht tut, riskiert Strafzahlungen und Verzugszinsen.
Was muss ich als Onlinehändler tun, um mich vor Steuernachzahlungen zu schützen?
Sie sollten die Lieferschwellen stets im Blick behalten, sich stets bei den zuständigen Finanzbehörden im Ausland anmelden und die Umsatzsteuer dementsprechend abführen. Sonst kann es nämlich passieren, dass Sie die Steuer bereits in Deutschland abgeführt haben und trotzdem zur Zahlung im Ausland aufgefordert werden. Sie können die fälschlicherweise in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer zwar zurückfordern. Allerdings kann die Rückzahlung eine Weile dauern. Das umsatzsteuerberechtigte Ausland bringt diese Geduld häufig nicht mit. Damit kann es in Ihrem Unternehmen schnell zu Liquiditätsengpässen kommen. Das sollte natürlich unbedingt vermieden werden.
Wie kann die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft Unternehmen aus dem Bereich E-Commerce helfen?
Wir setzen von Anfang an auf eine umfassende und transparente Beratung. Egal, ob Sie gerade Ihr Unternehmen im Bereich E-Commerce gründen oder als bereits etablierter Onlinehändler den Schritt ins EU-Ausland wagen möchten – wir schauen uns gemeinsam an, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Waren nicht nur in Deutschland vertreiben. Auf diese Weise schützen wir Sie vor ärgerlichen oder gar existenzbedrohenden Steuerzahlungen. Darüber hinaus nehmen wir europaweit die Registrierung bei den zuständigen Behörden vor und erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. So können Sie sich ganz entspannt auf Ihr Geschäft konzentrieren.