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Steuerberatung E-Commerce

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Der richtige Ansprechpartner im Bereich E-Commerce

Das Internet bietet einen riesigen Marktplatz

Kein Wunder, dass Unternehmen und Existenzgründer ihr Business zunehmend auf das World Wide Web ausweiten oder direkt als Onlinehändler starten. Doch wie bei jedem Business hat auch dieser Bereich seine ganz eigenen Herausforderungen. Deshalb sollten Onlinehändler bestenfalls von Anfang an einen Experten mit ins Boot holen. Seit Jahren betreut die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft Mandanten aus dem Bereich E-Commerce – und das in ganz Deutschland. Wir verfügen daher über viel Erfahrung in diesem komplexen Bereich und auch mit großen Online-Shops. Gerne unterstützen wir Sie bezüglich Ihrer steuerlichen Angelegenheiten und Ihrer Buchhaltung.

* Pflichtfeld

Sabrina Oberschmidt und Thorsten Kottmeier

Warum sollten Onlinehändler einen Steuerberater beauftragen

Eine gute Beratung ist von Anfang an wichtig, am besten, bevor der Onlineshop an den Start geht. Denn ab diesem Moment sollte alles möglichst reibungslos laufen. Hat erst einmal das Alltagsgeschäft um sich gegriffen, haben die Shopbetreiber kaum noch Zeit, schnelle Entscheidungen zu treffen oder größere Anpassungen vorzunehmen. Aber nicht nur Start-ups und Existenzgründer sollten sich professionelle Unterstützung holen, auch bereits etablierte Shops sind gut beraten, wenn sie Ihre Prozesse immer wieder überprüfen. Zwei Punkte sind für Unternehmen aus dem Bereich E-Commerce dabei von besonderer Bedeutung:

  1. Die Organisation der Buchhaltung
  2. Besondere Hürden durch die internationale Nutzung des Shops

Die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft hilft bei der Buchhaltung für Ihren Onlineshop

Als Shopbetreiber kennen Sie das. Meist kommen minütlich Aufträge herein, die abgearbeitet werden müssen. Dazu gehören nicht nur der Versand der Ware, sondern auch viele weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Rechnungserstellung für den Kunden und für den Steuerberater. Für viele E-Commerce-Unternehmen ist es schlichtweg nicht möglich, die eingehenden Rechnungen selbst zu bearbeiten. Die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft in Bad Oeynhausen, Staßfurt und Bünde übernimmt dies gerne für Sie.

Wir arbeiten bereits für einige große Shops. Daher sind bis zu 10.000 Buchungen kein Problem für unser Team. Natürlich funktioniert das nicht händisch. Deshalb beraten wir Sie im persönlichen Gespräch über Automatisierungsmöglichkeiten, die zu Ihnen und Ihrem Business passen. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um die Automatisierung von Buchungsbelegen, sondern auch um viele andere Bereiche, wie zum Beispiel die Lohnbuchhaltung und Arbeitszeiterfassung.

Entscheidend für die Wahl des richtigen Systems sind viele Faktoren wie zum Beispiel die Größe Ihres Shops, die Art der Waren, die Anzahl Ihrer Mitarbeiter, Ihre finanziellen Möglichkeiten und natürlich Ihre individuellen Wünsche. Gemeinsam finden wir heraus, mit welchen Systemen Sie am besten auf Ihre aktuelle Lage reagieren und auch für die zukünftige Entwicklung Ihres Business’ gerüstet sind. Wir als KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft haben Erfahrung mit vielen Schnittstellen im Bereich der Zahlsysteme, Shopsysteme und Verkaufsplattformen. Dazu zählen unter anderem:

Unsere Experten stehen mit Rat und Tat zu Ihrer Seite

Stefan Kottmeier

Stefan Kottmeier, Bad Oeynhausen
Steuerberater

Telefon: 05731 / 252425
Mail: info_at_kps-steuerberater.com

Thorsten Kottmeier

Thorsten Kottmeier, Bünde
Steuerberater

Telefon: 05223 / 49117-0
Mail: info_at_kps-steuerberater.com

Unsere Schnittstellenlösungen

Folgende Schnittstellen sind bei uns im Einsatz:

  • amazon pay
  • PayPal
  • Klarna
  • Afterbuy
  • shopware
  • Magento
  • shopify
  • gambio
  • plentymarkets
  • secupay
  • stripe
  • JTL
  • billbee

Das Mandantenportal der KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft

erleichtert Ihnen die Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit uns

Wenn Sie schon länger als Unternehmer tätig sind, kennen Sie das noch: Eine Rechnung oder ein anderer Beleg wird ausgedruckt, in eine Mappe geheftet und einmal im Monat zum Steuerberater getragen. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Die Digitalisierung spart auf diesem Weg nicht nur eine Menge Papier, sondern auch Arbeit ein. Besonders Onlinehändlern, die meist sehr viele Belege aufbewahren und bearbeiten müssen, kommt das zugute. Aber auch alle anderen Unternehmer profitieren von den neuen digitalen Lösungen. Die KPS Kottmeier Steuerteratungsgesellschaft möchte das unterstützen und hat daher ein eigenes Mandantenportal eingerichtet.

Wenn Sie einen Shop betreiben stellen Sie sich viele Fragen. Wie erfasse ich als Onlinehändler am besten Arbeitszeiten und Personalstammdaten? Welche Banking-Lösung ist im Bereich E-Commerce besonders geeignet? Wie kann ich als Shopbetreiber einfach mein Kassenbuch führen? Für all diese und viele weitere Fragen bietet Ihnen unser Mandantenportal die passende Antwort. Egal ob kleines, mittleres oder großes Unternehmen – durch ihre vielen Funktionen und Apps sparen Sie mit dieser digitalen Lösung Zeit sowie Geld und können jederzeit sowie an jedem Ort auf Ihre Unterlagen zugreifen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen ganz individuell an Ihr Business anzupassen. Selbstverständlich erfolgt die Kommunikation im Portal verschlüsselt.

Unser Mandantenportal ist natürlich auch für Mandanten geeignet, die nicht aus dem Bereich E-Commerce kommen.

Lernen Sie uns kennen

Kommen Sie doch einfach mal vorbei, wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Lieferschwellen, Umsatzsteuer & Co.

die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft greift Ihnen gerne unter die Arme

Eine saftige Steuernachzahlung ist eine Horrorvorstellung für viele Unternehmer. Leider ist das für E-Commerce-Unternehmen keine Seltenheit – zumindest, wenn Sie nicht gut beraten worden sind. Daher ist es besonders im Bereich E-Commerce wichtig, sich Unterstützung durch einen Profi zu holen. Unser Team kennt die Hürden und Steuerfallen sehr gut. Wir helfen Mandanten Kunden gerne dabei, sich im Dickicht des internationalen Steuerrechts zurecht zu finden, das bei Onlinehändlern schnell zum Tragen kommt.

Warum muss ich als Onlinehändler Steuernachzahlungen fürchten?

Das ist oftmals eine Folge falscher Annahmen. Als deutsches Unternehmen gehen Sie natürlich davon aus, dass Sie auch in Deutschland Umsatzteuer zahlen. Das ist soweit richtig. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein anderes Land die Umsatzsteuer für sich einfordern.

Wann muss ich Umsatzsteuer in einem anderen Land abführen?

Dafür ist die sogenannte Lieferschwelle entscheidend. Das ist der maximale Umsatz, den Sie als Onlinehändler mit Privatpersonen im EU-Ausland machen dürfen, ohne dort Umsatzsteuer zu bezahlen. Kommen Sie über diese Lieferschwelle, wird die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land fällig und fällt in Deutschland weg. Dabei ist natürlich erst einmal egal, ob Sie im Bereich E-Commerce unterwegs sind oder nicht. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass gerade Onlineshops schnell über die festgesetzten Schwellen kommen.

Worauf muss ich achten, wenn ich meine Waren über Amazon vertreibe (FBA)?

Immer mehr Onlinehändler setzten auf den Versand durch Amazon. Bei dem als Fulfillment bei Amazon (FBA) bekannten Service werden die gesamte Logistik sowie den Kundenservice von Amazon durchgeführt. Dazu müssen die Händler die Waren häufig an Lager im EU-Ausland senden. Erst von dort aus werden die Produkte an die Kunden verschickt. Die Nutzung der Lager im Ausland führt zu Umsatzsteuer-Pflichten im betreffenden Land. Bereits ab dem ersten in ein Lager versandten Produkt, muss der Händler sich bei der jeweiligen Finanzbehörde anmelden. Wer das nicht tut, riskiert Strafzahlungen und Verzugszinsen.

Was muss ich als Onlinehändler tun, um mich vor Steuernachzahlungen zu schützen?

Sie sollten die Lieferschwellen stets im Blick behalten, sich stets bei den zuständigen Finanzbehörden im Ausland anmelden und die Umsatzsteuer dementsprechend abführen. Sonst kann es nämlich passieren, dass Sie die Steuer bereits in Deutschland abgeführt haben und trotzdem zur Zahlung im Ausland aufgefordert werden. Sie können die fälschlicherweise in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer zwar zurückfordern. Allerdings kann die Rückzahlung eine Weile dauern. Das umsatzsteuerberechtigte Ausland bringt diese Geduld häufig nicht mit. Damit kann es in Ihrem Unternehmen schnell zu Liquiditätsengpässen kommen. Das sollte natürlich unbedingt vermieden werden.

Wie kann die KPS Kottmeier Steuerberatungsgesellschaft Unternehmen aus dem Bereich E-Commerce helfen?

Wir setzen von Anfang an auf eine umfassende und transparente Beratung. Egal, ob Sie gerade Ihr Unternehmen im Bereich E-Commerce gründen oder als bereits etablierter Onlinehändler den Schritt ins EU-Ausland wagen möchten – wir schauen uns gemeinsam an, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Waren nicht nur in Deutschland vertreiben. Auf diese Weise schützen wir Sie vor ärgerlichen oder gar existenzbedrohenden Steuerzahlungen. Darüber hinaus nehmen wir europaweit die Registrierung bei den zuständigen Behörden vor und erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. So können Sie sich ganz entspannt auf Ihr Geschäft konzentrieren.

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