Internetzuschuss als Nettolohnoptimierung

Steueroptimierter Arbeitgeberzuschuss

Internetpauschale

Eine der noch nicht so weit verbreiteten Varianten ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Internetnutzung. Es ist ein klassischer Arbeitgeberzuschuss, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt wird für Aufwendungen der Internetnutzung.

Die Pauschale von max. 50,00 Euro pro Monat kann zum einen für die laufenden Kosten oder Flatrates inklusive der Grundgebühr, aber auch für die Einrichtung des Internetzugangs, also den Router und die Anschlusskosten beglichen werden. Voraussetzung ist folglich, dass der Arbeitnehmer über tatsächliche Internetkosten verfügt. Der Zuschuss kann auch gewährt werden, bei rein privater Nutzung, wovon ggf. die ganze Familie profitiert.

Aus Vereinfachungsgründen hat der Arbeitgeber den Zuschuss mit 25 % pauschal zu versteuern zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge bleibt der Zuschuss außer Acht.

Wie bereits erwähnt ist weitere Voraussetzung, dass dieser zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt werden muss, bedeutet: der Zuschuss der Internetnutzung darf kein Lohnbestandteil gemäß Arbeitsvertrag sein. Der Arbeitgeber sollte zudem eine entsprechende Erklärung des Arbeitnehmers über die Höhe der laufenden Kosten als Beleg dem Lohnkonto beifügen.

Möchte der Arbeitgeber mehr als 50,00 Euro pro Monat bezuschussen, ist eine Pauschbesteuerung nicht mehr möglich.

Ergänzend zu den Internetkosten kann der Arbeitgeber ebenfalls Datenverarbeitungsgeräte wie einen Laptop, ein Tablet oder auch Zubehör in Form eines Druckers, einen zusätzlichen Monitor etc. unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen. Erfolgt dies zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist auch hier eine Pauschalierung mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vorzunehmen.

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