Private Onlineverkäufe

Grenze für gewerbliche Tätigkeit muss beachtet werden

Wenn beim Aufräumen des Kellers zu kleine Kindersachen, ausrangiertes Spielzeug und alle möglichen nicht mehr gebrauchten Gegenstände zum Vorschein kommen, werden diese heutzutage schnell und einfach über das Internet verkauft. Insbesondere Ebay ist hierfür beliebt und viele haben schon mit ein paar Klicks Dinge über die Ebay-App verkauft. Wussten Sie eigentlich, dass sich das Finanzamt für Ihre Onlineverkäufe interessiert?

Je nachdem was und wie oft Sie etwas verkaufen, können Sie ohne es zu ahnen, die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreiten. Wird das Finanzamt auf Ihre Verkaufstätigkeiten aufmerksam, können sich Steuernachzahlungen ergeben.

Gewerbliche Tätigkeit

Nach Auffassung des Finanzamts liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn Sie planmäßig und dauerhaft Waren oder Leistungen gegen Entgelt anbieten und die Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert.

Anhaltspunkte können sein:

• Sie verkaufen regelmäßig größere Mengen, darunter auch viel Neuware

• Sie kaufen Waren ein, um sie dann weiter zu veräußern

• Sie verkaufen eine Vielzahl von Produkten über einen längeren Zeitraum

• Sie nutzen professionelles Marketing

• Sie bestreiten mit den Einnahmen Ihren Lebensunterhalt

Je mehr Punkte von Ihnen erfüllt werden, desto mehr spricht dafür, dass Sie ein gewerblicher Verkäufer sind. Bei Unklarheiten sollten Sie sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden, welcher Ihre persönliche Situation insbesondere aus steuerlicher Sicht beurteilen kann.

Umsatzsteuer

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und mit Nachhaltigkeit ausübt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierfür nicht erforderlich. Solange die jährliche Umsatzgrenze von 17.500 € jedoch nicht überschritten wird, kann sich der Verkäufer auf die Kleinunternehmerregelung berufen.

Fazit

Wer nur gelegentlich private Gegenstände über Ebay verkauft, muss sich keine Sorgen machen. Diese Verkäufe sind privat und interessieren das Finanzamt im Allgemeinen nicht. Erst ab einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer besteht die Gefahr, dass Verkäufe möglicherweise der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer unterliegen können.

Kontakt

05223 / 49 11 70
info_at_kps-steuerberater.com
Zum Kontaktformular

Kontakt