Steuerliche Abgabefristen

2. Quartal 2024

Haben Sie Ihre Abgabefristen alle im Blick?
Damit Sie Ihre Steuertermine im Hinterkopf behalten, hier eine Übersicht für das 2. Quartal 2024:

April:

  • 10.04.: Umsatzsteuer mtl. für März bzw. Februar bei Dauerfristverlängerung oder bei vierteljährlicher Abgabe für das erstes Quartal / Lohnsteuer mtl. für März bzw. erstes Quartal
  • 15.04.: Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatz- und Lohnsteuer
  • 24.04.: Abgabe der Sozialversicherungs-Beitragsnachweise
  • 25.04.: Zusammenfassende Meldung
  • 26.04.: Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge
  • 30.04.: OSS-Meldung

Mai:

  • 10.05.: Umsatzsteuer mtl. für April bzw. März bei Dauerfristverlängerung / Lohnsteuer mtl. für April
  • 13.05.: Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatz- und Lohnsteuer
  • 15.05.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung / Grundsteuer *
  • 27.05.: Zusammenfassende Meldung / Abgabe der Sozialversicherungs-Beitragsnachweise
  • 29.05.: Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge

Juni:

  • 10.06.: Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April bei Dauerfristverlängerung / Lohnsteuer mtl. für Mai / Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung *
  • 13.06.: Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatz- und Lohnsteuer
  • 24.06.: Abgabe der Sozialversicherungs-Beitragsnachweise
  • 25.06.: Zusammenfassende Meldung
  • 26.06.: Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge

* + 3 Tage Schonfrist bei Lastschrift-Einzug (ggf. noch weitere Verschiebung auf den nächsten Werktag)

Disclaimer/Haftungsausschluss

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Obwohl wir uns bemühen sicherzustellen, dass die in diesem Artikel enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und aktuell sind, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
Es wird dringend davon abgeraten, aufgrund dieser Informationen ohne angemessene fachliche Beratung und gründliche Analyse der betreffenden Situation zu handeln. Gerne stehen Ihnen unsere qualifizierten Steuerberater für individuelle Fragen zur Verfügung.

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